CDU Bramsche

Polizei hat Hoffnung auf Geld vom Land

Das Polizeigebäude an der Osnabrücker Straße ist in schlechtem Zustand und platzt aus allen Nähten. Davon erfuhr gestern der CDU-Landtagsabgeordnete Clemens Lam merskitten bei einem Besuch des Polizeikommissariats.
Anlass zum Besuch bot das zweite Konjunkturprogramm, aus dem auch in die Ausstattung der Polizei investiert werden soll. In der nächsten Woche, so berichtete Lammerskitten gestern, sollen in Hannover Gespräche zu den Prioritäten bei den Investitionen fallen.

„Wir sind hier personell gut aufgestellt, haben aber eins der schlechtesten Dienstgebäude in der gesamten Polizeidirektion“, berichtete Dienststellenleiterin Anita Kamp Lammerskitten. „Wir haben knapp über die Hälfte des Platzes, den wir – gemessen an der Personalstärke – haben müssten, uns fehlen 500 Quadratmeter“, sagte Einsatzleiter Rainer Wichmann. 15 Seiten füllt der Mängelbericht mittlerweile, in dem festgehalten ist, welche Vorschriften das Polizeigebäude nicht erfüllt.

Darunter, so sagte Kamp, seien durchaus auch nicht erfüllte Vorschriften zur Sicherheit und zum Brandschutz. In einem Rundgang durch das Gebäude überzeugte sich Lammerskitten selbst vom sanierungsbedürftigen Zustand der Immobilie sowie von der räumlichen Enge und versprach, sich für die Verbesserung der Situation durch Geld aus dem Konjunkturprogramm einzusetzen.

Lammerskitten schlug darüber hinaus vor, über ein Modell nachzudenken, nach dem die Stadt der Polizei nach dem Vorbild anderer Kommunen ein Gebäude zur Verfügung stellt und es an das Land vermietet.

Im Rahmen des Besuchs bei der Bramscher Polizei äußerte sich Lammerskitten auch zur sogenannten Abschleppaffäre, von der Beamte des Polizeikommissariats Bramsche betroffen waren. Wie berichtet hatte ihnen ihr Dienstherr Korruption im Zusammenhang mit der Vergabe von Abschleppaufträgen vorgeworfen. Vom Landgericht waren die Beamten freigesprochen worden. Das Gericht hatte darüber hinaus scharfe Kritik an den Ermittlungen geübt.

Für ihn als Politiker, sagte Lammerskitten, habe der Rechtsstaat die Beamten mit dem Freispruch zwar bereits rehabilitiert, jedoch erwarte er mit dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung auch eine Reaktion seitens des Landes. „Aus der Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bediensteten“ müsse hier noch eine öffentliche Rehabilitation erfolgen.