CDU: Straßenausbaubeiträge in Bramsche abschaffen
„Die Senkung der Kreisumlage mit einer jährlichen Entlastung um ca. eine Million Euro und andere finanzielle Verbesserungen schaffen Handlungsspielräume für die Stadt Bramsche, die den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen sollten“, forderte Quebbemann.
„Eine Ungleichbehandlung bei der erstmaligen Erstellung von Straßen in Neubaugebieten entsteht durch die Abschaffung der Satzung nicht, da diese nicht nach dem niedersächsischen Kommunalabgabengesetz abgerechnet werden“, stelle Bramsches CDU-Vorsitzende Imke Märkl klar. „In Bramsche-Mitte gibt es eine Vielzahl von Straßen, die von der Abschaffung profitieren würden, zum Beispiel die Weserstraße.“
Michael Jeurink wies auf die Problematik an der Alfhausener Straße hin, die ebenfalls im Sinne der Grundstückseigentümer gelöst würde. Auch für den Stiegeweg könnte dann vielleicht endlich eine Lösung gefunden werden, die die Anwohner nicht belastet, auch wenn an dieser Stelle eine besondere Situation besteht“, hoffte das Schleptruper CDU-Ortsratsmitglied Katrin von Drehle.
„Auf Landesebene wird man den Kommunen das Recht, Beiträge zu erheben, wohl nicht nehmen, da dieses einen Anspruch auf Ausgleichsleistungen vom Land hervorrufen würde,“ fasste der stellvertretende CDU-Vorsitzende und Ratsherr Heiner Hundeling seinen Eindruck aus Gesprächen u. a. mit Finanzminister Reinhold Hilbers zusammen. Daher mache es keinen Sinn, hierauf zu warten. Das Argument, dass eine erhöhte Erwartungshaltung zu befürchten sei, habe die CDU-Fraktion abgewogen. „Aus den Erfahrungen anderer Kommunen, etwa aus Bohmte, die schon 2011 die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft hatten, ist nicht zu befürchten, dass wir von Ausbauwünschen überrannt werden.
Um eine Erhöhung der Erhaltungsanstrengungen wird die Stadt ohnehin nicht umhinkönnen“, prognostizierte Quebbemann. Die Stadt repariere seit Jahrzehnten ihre Straßen nicht im erforderlichen Umfang, obwohl das eigentlich ihre Aufgabe sei, so Quebbemann. „Stattdessen wartet sie teilweise, bis eine Reparatur nicht mehr möglich ist, um dann nach geltendem Recht von Anliegern einen finanziellen Beitrag von insgesamt 75 Prozent der Herstellungskosten einzufordern“, beschrieb Quebbemann die Situation.
Zudem würden Maßnahmen wiederholt verschoben. Dieses Problem des Investitionsstaus werden wir gesondert angehen, kündigte Quebbemann an und wies abschließend darauf hin, dass die Straßenausbaubeitragssatzung in Teilen derzeit ohnehin rechtswidrig sei, etwa aufgrund fehlender Abstufungen des Gemeindeanteils im Außenbereich und bestimmter Rundungsregelungen.